Der Bedarf an Schuldenberatung kann sich in vielen Situationen zeigen:
- Sie kommen nicht mehr aus den roten Zahlen heraus.
- Der Dispositionskredit
ist ständig ausgeschöpft.
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Sie haben den Überblick verloren und Ihre finanzielle Lage scheint Ihnen zu
entgleiten.
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Das Geld reicht oft nicht bis zum nächsten Zahltag.
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Sie wissen nicht, ob und wie Sie Ihre Kredite jemals zurückzahlen können.
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Der Gerichtsvollzieher kündigt sich an.
- Sie kommen nicht an das Geld auf Ihrem Bankonto.
- Lohn oder Gehalt sollen gepfändet werden.
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Die Versorgung des Haushaltes mit Energie ist gefährdet.
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Sie sind mit Mietzahlungen in Rückstand geraten.
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Es soll ein Neustart ohne Schulden und Gläubiger gemacht werden.
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei den folgenden Schritten:
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Informationen über den Beratungsablauf
- Umgang mit Mahnungen, Pfändungen, Gerichtsvollzieher u.ä.
- Akute Probleme
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Wohnungskündigung und Stromsperre verhindern
- Regulierung von Geldbußen zur Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen
- Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto)
- Eröffnung eines neuen Girokontos
- P-Konto-Beratung und Bescheinigung zur Verhinderung von Pfändungen in das unpfändbare Einkommen
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Haushaltsplanung
- Auskommen mit dem
Einkommen
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Forderungen bei wem?
- Art der
Forderungen?
- Wie viele Gläubiger?
- Wie hoch?
- Verjährung
- unzulässige Kosten etc.
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Stundung oder Niederschlagung von Forderungen
- Leben vom Unpfändbaren (Stundungsbitte an Gläubiger, Pfändungsschutz)
- Tragbare Ratenzahlungen leisten
- Vereinbarung von Vergleichen (Einmalzahlung oder Ratenvergleich)
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Regelinsolvenzverfahren
- Vermittlung an weitere unterstützende Stellen
Was Sie schon tun können
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Uns anrufen oder in die offene Sprechstunde kommen.
- Unterlagen zu Gläubigern zusammenstellen und nach Möglichkeit sortieren.
- Unterlagen zu Einkommen, Vermögen etc. zusammenstellen.
- Anfragende Gläubiger auf den Termin bei der Schuldnerberatung hinweisen.
- Besonders wichtige Zahlungen (das sind Miete, Strom und Heizkosten; Geldbußen/Geldstrafen an die Staatsanwaltschaft; laufender Unterhalt an unterhaltsberechtigte Personen) leisten oder in unsere offene Sprechstunde kommen.
- Bei Kontopfändung uns zeitnah kontaktieren. Bei der Bank P-Konto einrichten.
- Termine mit dem Gerichtsvollzieher einhalten und ihm ggf. eine Vermögensauskunft abgeben.