Das Pfändungsschutzkonto schützt Ihr Geld bei einer Kontopfändung. Jeder Mensch darf nur ein P-Konto haben. Sie haben höchstens 4 Wochen Zeit, wenn eine Konto-Pfändung eingegangen ist. Sie können der Bank auch vorher schon sagen, dass Ihr Konto ein P-Konto werden soll. Auf dem P-Konto ist Ihr Guthaben bis zu 1.178,59 € geschützt. Dieser Grund-Freibetrag gilt für jeden Monat. Der Grund-Freibetrag kann erhöht werden, wenn Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben. Er kann auch erhöht werden, wenn Sie bestimmte zusätzliche Zahlungen bekommen (z.B. Kindergeld, Pflegegeld, Einmalzahlungen). Die Nachweise dazu werden von uns geprüft und dann wird kostenlos eine Bescheinigung ausgestellt. Bitte rufen Sie uns vorher an, damit wir Wartezeiten vermeiden und Ihnen genau erklären können, was Sie mitbringen müssen, z.B.:
Während der offenen Sprechstunde Donnerstag 9:30-11:30 Uhr informieren wir Sie individuell und kostenlos über:
Möglichkeiten der Schuldenregulierung Existenzsichernde Maßnahmen
Die Beantragung eines Beratungsgutscheins
Einen Beratungsgutschein können Sie beantragen:
umfassende Informationen zu Beratung, Wissen und Handeln
Informationen in verschiedenen Sprachen
Allgemeine Informationen/Musterbriefe
Schuldenwörterbücher
Lohnpfändungstabelle
Unterhaltsansprüche (Düsseldorfer Tabelle)
Schuldnerberatung Aachen e.V.
Dennewartstraße 17
52068 Aachen
Telefon 0241/