Das Pfändungsschutzkonto schützt Ihr Geld bei einer Kontopfändung. Jeder Mensch darf nur ein P-Konto haben. Sie haben höchstens 4 Wochen Zeit, wenn eine Konto-Pfändung eingegangen ist. Sie können der Bank auch vorher schon sagen, dass Ihr Konto ein P-Konto werden soll. Auf dem P-Konto ist Ihr Guthaben bis zu 1.410,00 € [Stand 1.07.2023] geschützt. Dieser Grund-Freibetrag gilt für jeden Monat. Der Grund-Freibetrag kann erhöht werden, wenn Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben. Er kann auch erhöht werden, wenn Sie bestimmte zusätzliche Zahlungen bekommen (z.B. Kindergeld, Pflegegeld, Einmalzahlungen). Die Nachweise dazu werden von uns geprüft und dann wird kostenlos eine Bescheinigung ausgestellt.
Bitte rufen Sie uns vorher an, damit wir Wartezeiten vermeiden und Ihnen genau erklären können, was Sie mitbringen müssen, z.B.:
Während der offenen
Sprechstunde informieren wir Sie individuell und
kostenlos über:
Möglichkeiten der Schuldenregulierung Existenzsichernde Maßnahmen
Die Beantragung eines Beratungsgutscheins Einen Beratungsgutschein können Sie beantragen:
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Informationen in verschiedenen Sprachenund in einfacher Sprache
Erklärvideos
Allgemeine Informationen/Musterbriefe
Schufa Antragsformular für kostenlose Datenkopie
Lohnpfändungstabelle [Stand 01.07.2023]
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Schuldnerberatung Aachen e.V.
Dennewartstraße 17
52068 Aachen
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